Chieftec Geh MINI-ITX IX-01B-OP (B)
Artikelnr.: 154145
Hersteller-Artikel-Nr.: IX-01B-OP
EAN-Code: 4710713239739
Warengruppe: Gehäuse
Hersteller: CHIEFTEC
Außenmaße (B x T x H): 151 mm x 378 mm x 266 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 1.437kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Lieferbar ab Zentrallager:
5
Sofort Lieferbar.:Dieser Artikel ist sofort lieferbar
€ 36.31 Nettopreis zzgl. ges. MwSt.
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Design | |
Formfaktor: | Small Form Factor (SFF) |
Typ: | PC |
Material: | Stahl |
Produktfarbe: | Schwarz |
Unterstützte Motherboards Formfaktoren: | Mini-ITX |
Anzahl der 3,5" Erweiterungseinschübe: | 1 |
Anzahl der internen 3,5" Erweiterungseinschübe: | 1 |
Seitenfenster: | Nein |
Eingebaute Lautsprecher: | Nein |
Stromversorgung | |
Netzteil enthalten: | Nein |
Anschlüsse und Schnittstellen | |
Audioanschlüsse: | Nein |
Audioausgang: | Nein |
Speichermedium | |
Unterstützte Hard-Disk Drive Größen: | 2.5,3.5" |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 84733080 |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 197 mm |
Tiefe: | 220 mm |
Höhe: | 63 mm |
Gewicht: | 1,5 kg |
Materialdicke: | 0,6 mm |
Beschreibung
Sowohl horizontal als auch vertikal, bietet der Winzling vielfältige Möglichkeiten. Mit den kompakten Maßen im ITX Format stehen Ihnen eine Vielzahl von kostengünstigen Standardkomponenten zur Verwirklichung Ihrer Wuschkonfiguration zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit zum Einbau von zwei 2,5" HDDs/SSDs.Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Arena Electronic GmbH Stra�e: Koppersstr. 18 PLZ/Ort: 40549 Dsseldorf Land: Deutschland E-Mail: info@chieftec.eu Webseite: https://www.chieftec.eu Support: https://www.chieftec.eu/contact/de/
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.